03Dez.
2021
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NEUE COVID-19 VERORDNUNG GÜLTIG 01.12.2021
Unser Parcours darf weiterhin unter folgenden Voraussetzungen gemäß BGBl. II Nr. 511/2021 betreten werden
NUR MIT 2G !
alleine und mit Personen des gemeinsamen Haushalts
oder
mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner
oder
mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister)
oder
mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird