NEUE COVID-19 VERORDNUNG GÜLTIG 01.12.2021

Unser Parcours darf weiterhin unter folgenden Voraussetzungen gemäß BGBl. II Nr. 511/2021 betreten werden

NUR MIT 2G !

alleine und mit Personen des gemeinsamen Haushalts

oder

mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner

oder

mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister)

oder

mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird

Wird geladen
×